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    "Der bayerische Innenminister lügt" - Lawblog live

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    Udo Vetter beim Vortrag im Coworking Space Garage Bilk zum Thema: Sicherheit beim Publizieren im Netz, featureing Bundestrojaner.

    "Wenn das Internet ein rechtsfreier Raum sein sollte, dann haben die Ermittlungsbehörden in der letzten Zeit erheblich dazu beigetragen, nämlich durch eigenes rechtswidriges Verhalten", meint Udo Vetter, Strafverteidiger und Lawblog-Autor. 

    Bei seinem Vortrag im Coworking Space Garage Bilk ging es um das Publizieren im Netz im Allegemeinen und den Bundestrojaner im Besonderen.

    Wie immer wenn Udo spricht, kommt dabei ein lehrreicher und unterhaltsamer Vortrag heraus, mit dem speziellen Udo-Trocken-Humor und kleinen Epsioden aus vergangenen Fällen. Außerdem: nützliche Handreichungen für den Umgang mit Polizisten, die einem beispielsweise bei einer Demo das Fotografieren untersagen wollen, nach dem Motto: Polizisten im Einsatz dürfen nie fotografiert werden. Das sei dann wohl eher die Märchenstunde, sagt Udo und nicht gesetzlich begründet, denn: Fotografieren geht immer - wenn Probleme auftauchen, dann evtl. bei einer späteren Veröffentlichung.

    Skype zwingt uns angeblich zur Quellen-TKÜ

    Den Bundestrojaner aber haben wir der bösen Firma Skype zu verdanken, meinte Udo und leitet dann die Begründung der Behörden her: Skype kooperiere angeblich nicht mit den Behörden und so sei die verschlüsselte Internettelefonie nicht anders abzuhören als durch einen Trojaner. Die Ermittlung müsse demnach an der Quelle, also auf den Rechnern der Verdächtigen stattfinden. Die Kurzfassung: Skype zwingt uns zur Quellen-TKÜ.

    Doch "dieses Wundermittel der Ermittlungsbehörden" sei mit der Deutschen Rechtsordnung insbes. der Verfassung nicht vereinbar und nur bei schwersten Straftaten überhaupt möglich. Zulässig sei der Einsatz nur dann, wenn der Trojaner ausschließlich zur Überwachung des Telefonverkehrs stattfindet, nicht aber der gesamt Internetverkehr.

    Der Staatstrojaner in seiner jetztigen Einsatzform aber entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nicht den Vorgaben der Verfassung und des Bundesverfassungsgerichtes, sagt Udo, denn er werde weit über das erlaubt Maß eingesetzt. 

    Der bayerische Innenminister lügt

    Wenn der bayerische Innenminister behaupte, es sei alles nach Recht und Gesetz abgelaufen, entspricht das nicht der Wahrheit, bestätigt Udo. "Ich habs einfach nicht glauben wollen, dass sich ein Innenminister hinstellt und die Medien belügt."

    Das Märchen vom bösen Internet sei eben nicht mehr als nur ein Märchen, so Udo: "Genau wie im wirklichen Leben sind mindesten 99,98 Prozent aller Aktivitäten im Internet nicht nur legal sondern sozial auch produktiv, meint Udo. Dass die Strafverfolgung im Internet schlechter sei als in der wirklichen Welt, sei ein Legende. Diese sei bewußt konstruiert. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum, die Ermittlungsbehörden hätten in den letzten Jahren unheimlich aufgeholt und auch Ressourcen erhalten, um Straftaten aufzuklären und zu verfolgen. 

    Noch mehr Möglichkeiten für Behörden

    Mit dem Trojaner wollen die Behörden noch weitergehende Möglichkeiten schaffen und nach Meinung von Udo Vetter besteht der Verdacht, dass man die Skype-Logik nur konstruiert habe, um die Trojanereinsätze zu rechtfertigen.  "Ich weiß aus anderen Ländern, dass Skype mit den Ermittlungsbehörden kooperiert."  Auch der neue Eigentümer von Skype (die Firma Microsoft) kooperiere sonst immer. 

    Das Problem: Keiner habe wohl so genau das Bundesverfassungsgerichts gelesen oder es werde ignoriert. Die Folge ist eine Vertrauenskrise: Weil gerade die Leute, die immer auf Einhaltung von Recht und Gesetz pochen, offensichtlich dokumentieren, dass dann, wenn es ihnen in den Kram passt - also das böse Internet besser unter Kontrolle zu bekommen - diese sich um die eigenen Vorgaben (insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts) kaum kümmern. 

    PS: ein Videomitschnitt der Veranstaltung folgt demnächst

     

    • 13 October 2011
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